Präventionskonzept für den Trainings- und Wettkampfsport nach  §8(2) – Stand 20200713

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung, die mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, können alle Sportarten wieder ohne Mindestabstände ausgeübt werden. Für Sportarten, bei denen es bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt, hat der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Wir als SPORTUNION sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der Funktionäre, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen!

Deshalb gilt, dass SpielerInnen, TrainerInnen sowie BetreuerInnen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

Tabelle 1: COVID-19 Symptome

Häufigste Symptome

Seltenere Symptome

Schwere Symptome

Fieber

Gliederschmerzen

Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit

Trockener Husten

Halsschmerzen

Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich

Müdigkeit

Durchfall

Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

Bindehautentzündung

Kopfschmerzen

Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

Jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen im Verein und auf der Sportstätte an oberster Stelle.

1. Verhaltensregeln von SportlerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen

Dieser Abschnitt soll zumindest nachstehende Punkte enthalten und kann bzw. soll gerne ergänzt werden:

  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene beim Betreten und Verlassen zu nutzen.

  • Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen, Waschräumen und WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.

  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach jedem Training/Spiel.

  • Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.

  • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.

  • Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.

  • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl von BetreuerIn als auch von SpielerIn ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels.

  • Das Massagebett ist zwischen den Behandlungen mehrerer SpielerInnen jedes Mal zu desinfizieren. Der/die BetreuerIn hat zwischen den Behandlungen für entsprechende Handhygiene zu sorgen.

  • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen SpielerInnen nur auf dem Trainings-/Spielfeld stattfinden soll!

  • Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung bzw. des Sportstättenbetreibers einzuhalten (siehe Vorlage Nutzungsbedingungen).

  • Für Wettkämpfe gelten folgende zusätzliche Verhaltensregeln:

    • Auf einen Handschlag der beiden Teams vor und nach dem Spiel wird verzichtet.

    • Auf einen gemeinsamen Torjubel und ähnliche Jubelszenen in der Gruppe während eines Spiels soll verzichtet werden.

    • ErsatzspielerInnen sollen auf der Ersatzbank einen Mindestabstand von 1m zueinander einhalten, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur

  • Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Wenn die Sportstätte eine Waschmöglichkeit bietet, kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.

  • Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. Türen sollten möglichst offen bleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.

  • Bei Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Bei Wettkämpfen kann die Anwesenheitsliste durch den Onlinespielbericht ersetzt werden (siehe Vorlage Unterschriftenliste). TeilnehmerInnenlisten sollten gemäß der Empfehlung des BMSGPK bis 28 Tage nach der Veranstaltung aufgehoben werden, um bei einem Infektionsfall die Erhebungen der Behörde zu beschleunigen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausbreitungsrisikos zu leisten.
  • Wir empfehlen, auch Einverständniserklärungen von den SportlerInnen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/In ausfüllen zu lassen (siehe Vorlage Einverständniserklärung).

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden.

  • WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden.

  • Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.

  • Möglichkeit der Händedesinfektion schaffen (für Kinder unerreichbar verwahren). Bitte jedoch keinesfalls zugleich Händewaschen und Desinfizieren: Händewaschen ist vorzuziehen. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmitteln ist nur dann empfohlen, wenn es keine Möglichkeit zum Händewaschen gibt.

  • Alters- und situationsadäquate Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über Hygiene (Husten/Niesen, …)

  • Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften)

  • Werden Sportgeräte (Tennisschläger, Speer, Hantel etc.) von unterschiedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verwendet, so sind diese zu desinfizieren.